in Anlehnung an die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17.08.2021 in der ab dem 23.08.2021 gültigen Fassung. Änderungen zum vorherigen Konzept sind rot hervorgehoben.
Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste
- Gottesdienste finden unter Bestimmungen statt, die ein vergleichbares Schutzniveau wie die Coronaschutzverordnung bieten.
- Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, können den Gottesdienst gerne auch online verfolgen. Wer grippeähnliche Symptome aufweist, ist vom Gottesdienst auszuschließen.
- Der Zugang zum Gottesdienst wird begrenzt und durch Ordner geregelt. Die Zahl der Gottesdienstbesucher richtet sich nach den möglichen Sitzplätzen unter Wahrung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen den Sitzreihen.
- Im Gemeindehaus gilt die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand zwischen Haushalten gewährleistet ist.
- Für den gemeinsamen Gesang muss eine medizinische Maske getragen werden.
- Die Rückverfolgbarkeit der anwesenden Personen wird gewährleistet.
- Im Zutrittsbereich werden die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln gut sichtbar über Aushänge bekannt gemacht und es werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
Es werden keine Gegenstände wie z.B. Kollekten-Körbe herumgereicht. Die Eingangstüren werden vor und nach dem Gottesdienst offen gehalten. - Alle Räumlichkeiten und insbesondere die Kontaktflächen (Türgriffe, Sanitäranlagen etc.) werden regelmäßig gründlich gereinigt. Für eine ausreichende Belüftung wird gesorgt.
Letzte Anpassung: 23. August 2021
2 Antworten auf „Konzept für die Gottesdienst-Durchführung unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes“