Konzept für die Gottesdienst-Durchführung unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes

in Anlehnung an die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17.08.2021 in der ab dem 23.08.2021 gültigen Fassung. Änderungen zum vorherigen Konzept sind rot hervorgehoben.

Maßnahmen für öffentliche Gottesdienste

  1. Gottesdienste finden unter Bestimmungen statt, die ein vergleichbares Schutzniveau wie die Coronaschutzverordnung bieten.
  2. Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören, können den Gottesdienst gerne auch online verfolgen. Wer grippeähnliche Symptome aufweist, ist vom Gottesdienst auszuschließen.
  3. Der Zugang zum Gottesdienst wird begrenzt und durch Ordner geregelt. Die Zahl der Gottesdienstbesucher richtet sich nach den möglichen Sitzplätzen unter Wahrung der Abstandsregel von 1,5 m zwischen den Sitzreihen.
  4. Im Gemeindehaus gilt die Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen. Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden, wenn der Mindestabstand zwischen Haushalten gewährleistet ist.
  5. Für den gemeinsamen Gesang muss eine medizinische Maske getragen werden.
  6. Die Rückverfolgbarkeit der anwesenden Personen wird gewährleistet.
  7. Im Zutrittsbereich werden die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln gut sichtbar über Aushänge bekannt gemacht und es werden Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
    Es werden keine Gegenstände wie z.B. Kollekten-Körbe herumgereicht. Die Eingangstüren werden vor und nach dem Gottesdienst offen gehalten.
  8. Alle Räumlichkeiten und insbesondere die Kontaktflächen (Türgriffe, Sanitäranlagen etc.) werden regelmäßig gründlich gereinigt. Für eine ausreichende Belüftung wird gesorgt.

Letzte Anpassung: 23. August 2021

Verlauf